Wenn es um das Einsetzen eines Implantats geht, spielt immer auch die Frage nach den Kosten eine wichtige Rolle im Entscheidungsprozess des Patienten. Wovon hängen diese Kosten ab und an welchen Stellen kann unter Umständen Geld gespart werden? Werden diese Kosten von der Krankenkasse übernommen? Diese Fragen möchten wir in diesem Blogartikel klären.
Wovon hängen die Kosten für ein Implantat ab?
Die Kosten für ein Implantat sind von Fall zu Fall unterschiedlich und werden stets nach Aufwand und Schwierigkeit des Eingriffs bemessen. Dazu spielen einige Faktoren eine Rolle:
Anhand der oben genannten Faktoren wird das Behandlerhonorar berechnet. Dieses ergibt sich immer aus dem Aufwand.
Bevor das Implantat eingesetzt wird, erhalten Sie immer einen detaillierten Kostenvoranschlag, der Sie über alle Leistungen aufklärt. Alle Maßnahmen werden von uns stets begründet.
Welche Schritte bei einer Implantat-Versorgung in der Regel notwendig werden, lesen Sie hier.
An welchen Stellen kann u.U. Geld gespart werden?
Wir verstehen, dass viele Patienten die Kosten für ein Implantat so gering wie möglich halten möchten. Dennoch raten wir davon ab, das billigste Angebot zu wählen oder nach günstigeren Alternativen im Ausland zu suchen. Zum Thema Zahnersatz im Ausland finden Sie auf unserer Webseite weitere Informationen.
Bei der Auswahl des Materials können Sie in der Regel Kosten sparen, ohne auf ein präzises Implantieren und einen festen Halt verzichten zu müssen. Das klassische Material Titan ist nach wie vor bestens für Implantate geeignet und bietet auch im Bereich der Ästhetik sehr zufriedenstellende Ergebnisse.
Im Falle eines Zahnverlustes raten wir Ihnen Ihren Zahnarzt aufzusuchen. So vermeiden Sie, dass sich Ihr Kieferknochen mit der Zeit abbaut und ein kostenintensiver Knochenaufbau notwendig wird. Lesen Sie mehr darüber, warum schnelles Handeln bei Zahnverlust wichtig ist.
Welche Kosten werden von der Krankenkasse übernommen?
Die Frage kann an dieser Stelle nur allgemein beantwortet werden. Für genauere Angaben ist Ihre Krankenkasse die beste Anlaufstelle.
Implantate sind bei gesetzlich Versicherten kein Bestandteil der Regelversorgung. Das bedeutet, dass der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung die Kostenübernahme bei Implantaten nicht vorsieht. Es wird stattdessen ein Festzuschuss gezahlt. Bemessen wird der Festzuschuss an den Kosten der Regelversorgung.
Für einen Einzelzahnverlust sieht die Regelversorgung hier eine Brücke aus Metall mit Teilverblendung vor. Die Krankenkassen bezuschussen diese Behandlung. Der Festzuschuss ist unabhängig von der Versorgung der Zahnlücke. Es ist egal, ob Sie sich für ein Implantat oder eine Brücke entscheiden. Sie erhalten für beide Lösungen den gleichen Zuschuss.
Wenn Sie ein gut geführtes Bonusheft der letzten 5 bzw. 10 Jahre vorweisen können, erhöht sich der Festzuschuss. In Ausnahmefällen kann bei der Krankenkasse ein Härtefall-Antrag gestellt werden. Bei positiver Rückmeldung der Krankenkasse wird auch hier der Festzuschuss erhöht.
Bei privaten Krankenkassen oder privaten Zusatzversicherungen ist die Kostenübernahme individuell geregelt und in der Regel von Ihrem Tarif abhängig.
Die genauen Kosten variieren von Fall zu Fall und können nicht pauschal berechnet werden. Vor dem Einsetzen des Implantats erhalten Sie von uns einen individuellen Kosten- und Zeitplan. Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus, sich bei Ihrer Krankenkasse nach den jeweiligen Konditionen zu erkundigen.
Wenn Sie weitere Fragen zum den Kosten eines Implantats haben, wenden Sie sich an Ihren behandelnden Zahnarzt, Ihre Krankenkasse oder gerne auch an uns.